AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen sind Bestandteil unser sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  1. Angebot und Vertragsschluss

    • a. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir sind nur verpflichtet, solche Lieferungen und / oder Leistungen zu erbringen, die darin ausdrücklich spezifiziert werden.
    • b. Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge / Bestellungen schriftlich angenommen, uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Lieferungen oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben, oder dem Kunden eine Rechnung auf Basis des uns zugegangenen Auftrages an den Kunden versandt haben. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen.
    • c. Aus Auskünften, Beratungen, Gebrauchsanweisungen usw. können - außer im Falle groben Verschuldens (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) - keine Rechte gegen uns hergeleitet werden. Ziff. 10, 11 gilt entsprechend.
    • d. Sämtliche dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte. Wir sind jederzeit zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gegenstände selbst - z.B. Formänderungen, Farbabweichungen - berechtigt.
    • e. An allen diesen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen sie in keiner Weise anderweitig benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.
  2. Fristen / Termine

    • a. Die von uns angegebenen Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen (z.B. vereinbarte Lieferung des Kundenlogos), vor Schaffung aller sonst erforderlichen Voraussetzungen, sowie vor Eingang fälliger Zahlungen.
    • b. Die in Aussicht genommenen Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag mit unserem Kunden geändert oder ergänzt wird oder wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
    • c. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, vollständig von der Liefer- / Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
    • d. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als fünf Wochen überschritten, hat unser Kunde das Recht uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kommen wir in Verzug.
    • e. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung / Leistung oder wegen Nichtlieferung / -leistung sind der Höhe nach in jedem Falle auf den der jeweiligen Lieferung / Leistung zugrundeliegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt. Im übrigen gilt Ziff. 10, 11 entsprechend.
  3. Preise

    • a. Alle Preise verstehen sich rein brutto in Euro ab Sitz des Verkäufers ausschließlich Transport, Verpackung und sonstigen Nebenkosten
    • b. Ist mit dem Kunden eine Abrechnung der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen nach Aufwand vereinbart worden, ohne hinsichtlich der Berechnung des Aufwandes besondere Bestimmungen zu treffen, finden insoweit die zum Zeitpunkte des Vertragsschlusses gültigen Stunden- und Kostensätze Anwendung.
    • c. Sollten bei uns bei Verträgen, die Lieferung / Leistung erst für einen Zeitraum vorsehen, der über vier Monate nach Vertragsschluss liegt, während des Zeitraumes vom Abschluss bis zu ihrer Ausführung Kostenerhöhungen eintreten, so sind wir berechtigt, einen entsprechend angeglichenen Preis zu verlangen, der unseren zum Zeitpunkt der Ausführung des Vertrages gültigen Preisen entspricht.
  4. Zahlungen

    • a. Sämtliche Zahlungen sind entweder bei Übergabe des Liefer- / Leistungsgegenstandes an den Kunden oder per Vorkasse an den von uns aufgeführten Konten ohne jeden Abzug an uns zu leisten, je nachdem, welcher Zahlungsweg gewählt wird.
    • b. Befindet sich der Kunde verschuldet oder unverschuldet mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise im Verzug, sind wir, mit dem ausdrücklichen Verzichts der Einrede seitens des Kunden, zur sofortigen Leistungsverweigerung des gesamten Auftrages berechtigt. Dies gilt auch für bereits vorher eventuell bezahlte Teilleistungen aus dem Gesamtvertrag. Weiterhin sind wir berechtigt in einem solchen Fall umgehend alle eventuell davon betroffenen Dritte über die Leistungsverweigerung und den Grund der Leistungsverweigerung zu informieren. Der Verzug beginnt 3 Werktage nach dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Aufforderung zur Einleitung der Leistungsverweigerung.
    • c. Wir sind berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweiligem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    • d. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen (z.B. Zahlungsverzug, nicht termingerechte Einlösung von Wechseln oder Schecks, unzureichende Auskünfte), sind wir berechtigt, die uns obliegende Lieferung / Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen - auch aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung - erfüllt oder Sicherheit hierfür geleistet hat.
  5. Annahme / Abnahme

    • a. Der Kunde hat die Lieferung / Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung durch uns, an- oder abzunehmen.
    • b. Nimmt der Kunde die Lieferung / Leistung nicht an / ab, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer weiteren Frist von sieben Werktagen die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Übertragung / Zurückbehaltung / Aufrechnung

    • a. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
    • b. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese Gegenforderungen von uns nicht bestritten werden und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
    • c. Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen. Ziff. 5.b. gilt entsprechend.
  7. Erfüllungsort / Gefahrübergang

    • a. Erfüllungsort für Lieferungen / Leistungen ist stets Sitz des Verkäufers sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt.
    • b. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig. Für sie gilt Ziff. 9. entsprechend.
    • c. Die Gefahr für von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen geht mit der An- bzw. Abnahme, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume des Verkäufers auf den Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen / -leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport) übernommen haben.
    • d. Verzögert sich die An- / Abnahme bzw. das Verlassen der Geschäftsräume des Verkäufers aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr, spätestens am 7. Werktage nach Aufforderung auf den Kunden über.
  8. Eigentumsvorbehalt

    • a. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrage und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zustehende Forderungen vor, die im Zeitpunkte des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren.
    • b. Eine Erfüllung unserer Kaufpreis- ist dann nicht gegeben, wenn der Kunde zwar mit Scheck (oder in anderer Weise) zahlt, sich aber andererseits von uns einen Wechsel zur Deckung des Scheckbetrages (und eventueller Nebenkosten) ausstellen lässt (sog. Scheckwechseldeckung / Akzeptantenwechselverfahren).
    • c. Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebe erfolgt und der Weiterverkauf an Unternehmen erfolgt. Ausdrücklich nicht gestattet ist ein Weiterverkauf an Privatpersonen. Nicht gestattet sind insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Forderungen übertragen.
    • d. Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seine Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für den Fall des Exportes der Gegenstände tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Banken zustehen oder zukünftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft, gelten die Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
    • e. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotz der Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Er hat die eingezogenen Beträge sofort in Höhe der uns zustehenden Forderungen an uns abzuführen.
    • f. Wir sind berechtigt, jederzeit - auch ohne Rücktritt vom Vertrage und ohne Nachfristsetzung - die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Zahlungen zusteht.
    • g. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Zustande zu halten.
    • h. Auf Verlangen des Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen an diesen insoweit zurückübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  9. Pfandrecht

    • a. Der Kunde räumt uns für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein vertragliches Pfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Gegenständen ein.
    • b. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
  10. Gewährleistung

    • a. Für Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an den von uns gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom Kunden angezeigt werden und nachweisbar auf von uns fehlerhafte Leitungen zurückzuführen sind, leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Gegenstände ab Sitz des Verkäufers nachliefern. An Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich werden, trägt unsere Firma nur Lohn- und Materialkosten. Etwaige erforderliche weitere Kosten wie z.B. Frachtkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) kann der Kunde nur dann verlangen, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - insbesondere auch wegen Folgeschäden - sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden zur Last fällt; insoweit gilt Ziff. 11. entsprechend.
    • b. Im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten müssen Beanstandungen binnen acht Tagen seit An- / Abnahme - bei versteckten Mängeln binnen acht Tagen nach Entdeckung - erfolgen. Falls die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt, beginnt die Frist acht Tage nach Zustellung der Bereitstellungsanzeige zu laufen.
    • c. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der Zahlungen verpflichtet. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, falls nicht auch der Kunde an den ersetzten Teilen vor Ausführung der Leistungen schriftlich Ansprüche geltend gemacht hat.
    • d. Sämtliche Gewährleistungsrechte dieser Geschäftsbedingungen kann nur der Erstkäufer unserer Firma gegenüber geltend machen.
    • e. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet oder nicht ordnungsgemäß gepflegt werden.
    • f. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren bei allen Lieferungen und Leistungen in sechs Monaten ab Gefahrenübergang.
    • g. Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  11. Haftung

    • a. Soweit in diesen Bedingungen oder den Einzelverträgen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind gegen uns oder unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche jeder Art - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ausgeschlossen, sofern nicht vorwerfbares grobes Verschulden vorliegt.
    • b. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten haften wir nur für grobes Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten und zwar begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
    • c. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Falls wir im Einzelfall eine Eigenschaft schriftlich zugesichert haben, haften wir für Mangelfolgeschäden nur dann, falls auch dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
    • d. Werden uns Gegenstände in Gewahrsam gegeben, so erfolgt die Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, an uns für die Lagerung die dafür übliche Vergütung eines gewerblichen Lagerhalters zu zahlen.
    • e. Zum Schutze gegen die Folgen vorstehender Haftungsausschlüsse und -begrenzungen ist der Kunde selbst gehalten, die entsprechenden Risiken durch den Abschluss der erforderlichen Versicherungen zu decken.
  12. Verwendung von Kundendaten

    • a. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
  13. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

    • a. Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Wohnort, Sitz oder Vermögen des Kunden befinden.
    • b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf sind ausgeschlossen.
  14. Teilunwirksamkeit

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    04.01.2007

    A+E International

    Widerrufbelehrung (Bestimmung des Fernabsatzgesetzes)

    Das Fernabsatzgesetz gilt nicht wenn der Kunde Gewerbetreibender ist.

    Sie sind an Ihre Erklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und schriftlich, oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen.

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: A+E International, Churruca 43 (Bahia Grande), 07609 LLuchmajor.

    Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und Sie sind verpflichtet unsere Lieferung auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendung hat frei zu erfolgen. Die Kosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung bis zu 40 Euro trägt der Kunde. Bei Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird vom Verkäufer eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.

    Das Widerrufsrecht nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fernabsatzgesetz ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben oder deren Verfalldatum überschritten würde.

    Das Widerrufsrecht ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fernabsatzgesetz ausgeschlossen, wenn gelieferte Software, Audio- oder Videoaufzeichnungen entsiegelt wurden.